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Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
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Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
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Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
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Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten), z.B. bei Sonderumbauten
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Oldtimergutachten
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Unfallrekonstruktion
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Technische Gutachten, z.B. bei Garantiefällen u.v.m.
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Leasinggutachten vor Fahrzeugrückgabe
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtssprechung des BGH´s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
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Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700,00 Euro kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Sie sollten aber bedenken das Sie als Laie oft die Schadenhöhe nicht richtig einschätzen können (z.B. nur einen lackierten Stoßfänger erneuern erreicht schnell einen Schaden in Höhe von 1000,00 Euro und mehr). Ebenso können noch verdeckte Schäden vorliegen. In diesen Fällen sollten Sie im voraus den Sachverständigen Ihrer Wahl telefonisch kontaktieren.
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Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
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Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem VfK. e.V. oder dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des VfK. e.V., des RDG oder des BVSK kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden.
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Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
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Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher..
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Die Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 Euro je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 310,00 Euro und 360,00 Euro. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 50,00 Euro und 120,00 Euro. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
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In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadenregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Die Berufsverbände gehen mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch die Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen
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Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpass in Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
- das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Namen und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bei unklarer Situation und bei Personenschäden unbedingt die Polizei hinzuziehen!)
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nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen). Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
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Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garant für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
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möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt auswählen.
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Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garant für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.